EU Drohnenkennzeichen für UAS-Betreiber-Nummer e-ID
EU Drohnenkennzeichen für UAS-Betreiber-Nummer e-ID
In Deutschland sowie in allen EU-Staaten gilt ab 2021 die neue EU-Drohnenverordnung. Laut diesem EU-Drohnengesetz müssen sich alle Drohnen-Piloten (UAS-Betreiber) zentral beim Luftfahrtbundesamt (LBA) oder den nationalen Luftfahrt-Behörden der jeweiligen anderen Länder registrieren.
Sie erhalten dort als Pilot eine elektronische Registrierungsnummer, die so genannte e-ID, die sie auf all ihren Drohnen anbringen müssen. Dies geschieht mit Hilfe unseres EU-Drohnenkennzeichens / unsere EU-Drohnenplakette.
ACHTUNG HINWEIS: Im Registrierungs-Portal des Luftfahrtbundesamtes (LBA) wird die benötigte UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) erst einige Zeit später nach manueller Prüfung der Ausweisdokumente angezeigt!
Die ebenfalls dort angezeigte Fernpiloten-ID ist nicht die korrekte Nummer, die auf das Drohnen-Kennzeichen gehört.
Sie benötigen die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID)
Hinweis: EU Drohnenkennzeichen und Registrierung Drohnen-Piloten
Ab Januar 2021 mit der neuen EU-Drohnenverordnung besteht in Deutschland und allen EU-Staaten eine Registrierungspflicht für alle Drohnen-Piloten. Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) oder den entsprechenden anderen lokalen Behörden der jeweiligen EU-Länder. Die dort angezeigte UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) - nicht die Fernpiloten-ID - muß anschließend sichtbar auf der Drohne aufgebracht werden. Diese eID können sie direkt auf unser selbstklebendes Drohnen-Kennzeichen gravieren lassen. Dazu einfach ihre eID (und optional weiteren Wunschtext - zum Beispiel ihre EMail - maximal 4 Zeilen) oben im Gravur-Text-Feld angeben. Hinweis: Die letzten 4 Zeichen der e-ID (ab dem "-") dürfen nicht mit auf die Plakette!
Bitte bei Bestellung den Gravurtext mit dem Kontaktformular mitteilen!
Lieferzeit: ca. 5-7 Werktage